Flugverspätung Frist

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Flugverspätung Frist

In allen rechtlichen Belangen gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. So auch im Flug- und Reiserecht.

Sie sind von einer Flugverspätung betroffen, nun wollen Sie wissen wie lange Sie ihre daraus entstehenden Ansprüche verfolgen können. Grundsätzlich gilt die Verjährungsfrist aus dem Schuldrecht für Ansprüche nach der Europäischen FluggastrechteVO (auch Verordnung EG 261/2004 genannt). Diese beginnt am 1. Januar des Folgejahres und beträgt von da an genau 3 Jahre. Grundsätzlich haben Sie auch nach dem Ablauf der Verjährung Ihre Ansprüche. Diese lassen sich jedoch nur weiter verfolgen, wenn der Schuldner sich nicht auf die Verjährung beruft.

Aus einer Flugverspätung entsteht für Sie ein Ausgleichsanspruch. Daher fragen viele Betroffene für die Berechnung der Ausgleichsleistung nach einem Flugverspätung Entschädigungsrechner. Es wird auch oft nach einem Flugverspätung Formular gefragt. Wir klären Sie auf worauf Sie bei der Berechnung Ihrer Entschädigung achten müssen und stellen Ihnen einen Musterbrief Flugverspätung Word zum Download zur Verfügung. Diesen Vergleichen wir mit einem Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Verbraucherzentrale.

Es gibt noch weitere Fristen und Ausnahmen. So ist die Verjährungsfrist im Reisevertragsrecht auf 2 Jahre festgelegt. Entstehen Ihnen also Schäden durch die Flugverspätung Pauschalreise, durch die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter entstehen, so können Sie diese nur für 2 Jahre verfolgen. Die Frist hierfür beginnt am letzten Urlaubstag.

 

Flugverspätung Entschädigungsrechner

Die Ausgleichszahlung entspricht einer Schadensersatzzahlung. Entstehen Ihnen aus einer Verspätung Schäden, die höher sind als die Ausgleichszahlung, so haben Sie lediglich den höheren der Ansprüche.

Der Ausgleichsanspruch entsteht erst bei einer Verspätung von über 3 Stunden. Ursprünglich war der Ausgleichsanspruch jedoch nur für Betroffene einer Flugannullierung vorgesehen. Dies hatte jedoch eine Ungleichbehandlung von Fluggästen bei großen Verspätungen zur Folge. Bei einer Flugannullierung erreicht der Reisende möglicherweise sogar früher sein Ziel als der Fluggast bei einer Verspätung. Zu diesem Schluss kam der EuGH Im Fall der Familie Sturgeon, die von einer Verspätung von 25 Stunden betroffen war.

Die Ausgleichszahlung selbst wird in Abhängigkeit von der Länge der Flugroute ausgezahlt. Die Staffelung dafür ist in Artikel 7 der FluggastrechteVO festgelegt.

Höhe der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO

  • 250 € bei einer Flugstrecke von weniger als 1500 km
  • 400 € bei einer Flugstrecke zwischen 1500 km und 3500 km
  • 600 € bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km

Die Berechnung der Entfernung erfolgt über die Großkreismethode. Mithilfe dieser wird die Entfernung zweier Orte auf einer Kugel bestimmt. Ein Tool zur Entfernungsbestimmung ist zum Beispiel der Great Circle Mapper.

Die Ausgleichszahlung steht jedem Fluggast zu. Wenn Sie mit Ihrer Familie verreisen so ist jedes der Familienmitglieder berechtigt die Ausgleichszahlung zu fordern.

 

Flugverspätung Formular

Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen so haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen (jedoch nur in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit)
  • Hotelunterbringung, im Falle eines Aufenthalts von einer oder mehreren Nächten oder falls ein Aufenthalt zusätzlich zum beabsichtigten Aufenthalt des Fluggastes notwendig ist
  • Beförderung zwischen dem Ort der Unterbringung und dem Flughafen
  • zwei unentgeltliche Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, Telex oder E-Mail)

Werden diese nicht von der Fluggesellschaft erbracht, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Kosten. Dieser Schadensersatzanspruch durch Pflichtverletzung der Airline wird nicht auf die Ausgleichsleistung angerechnet. Er steht Ihnen also zusätzlich zu.

Sowohl den Schadensersatz durch Pflichtverletzung als auch die Ausgleichsleistung sollten Sie zuerst persönlich einfordern und nicht über einen Anwalt. Die meisten Airlines verfügen über ein eigenes Formular, welches Sie entsprechend ausfüllen müssen.

Wir stellen Ihnen ebenfalls ein Musterformular zur Verfügung. Natürlich können Sie auch selbst ein Schreiben verfassen.
Dafür geben wir Ihnen folgende Tipps:

  • Ihr Ziel ist die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Verfassen Sie ein ernstzunehmendes Schreiben.
  • Wählen Sie eine sachliche und höfliche Formulierung.
  • Verwenden Sie keine Beleidigungen in Ihrem Schreiben
  • Listen Sie Ihre Ansprüche genau auf. Beispielsweise ist es vorteilhaft die einzelnen Kostenpunkte Ihrer Schadensersatzforderung aufzulisten.
  • Benennen Sie die Grundlage Ihrer Ansprüche, also den Artikel der FluggastrechteVO auf den Sie sich beziehen.
  • Setzen Sie der Airline eine Frist in der Sie eine Antwort erwarten.

Wenn Sie eine Vorlage oder das Kontaktformular einer Airline verwenden sollten Sie beachten, dass Sie beim Verstreichen der gesetzten Frist nicht aufgeben. Auch eine negative Antwort in der sich auf außergewöhnliche Umstände berufen wird sollten Sie nicht als vollständig wahr ansehen. Konsultieren Sie also in diesen Fällen einen Rechtsanwalt für Flug- und Reiserecht, da Sie dennoch recht gute Aussichten auf eine erfolgreiche Klage haben. Auch im Falle eines Gegenangebots aus Kulanz empfehlen wir die Konsultation durch einen Anwalt. Wenn Ihnen Gutscheine als Ausgleichszahlung gesendet werden, so nehmen Sie diese nicht an. Die Fluggesellschaft hat nämlich die Möglichkeit die Ausgleichsleistung in Form von Gutscheinen zu leisten. Sie als Gläubiger haben jedoch ein Recht auf eine Zahlung in Form von Bargeld, Scheck oder Überweisung.

Grundsätzlich sind Airlines von einer Ausgleichszahlung befreit, wenn die Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen entstanden ist. Aber der Begriff außergewöhnliche Umstände ist sehr eng definiert. Beispielsweise werden auch technische Defekte nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt. Auch das Wetter ist nicht immer als außergewöhnlicher Umstand anzusehen. Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände allein reicht auch nicht aus, damit die Airline von Ausgleichsansprüchen befreit wird. Vor Gericht muss Sie auch umfassend beweisen können, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat um die Verspätung zu vermeiden. Die Chancen auf eine Ausgleichszahlung sind also sehr hoch.

Statistisch gesehen fordern lediglich 10% der Anspruchsberechtigten Ihre Ausgleichszahlung ein. Seien Sie kein Teil der 90%, es geht um eine Menge Geld für Sie.

 

Musterbrief Flugverspätung Word

Wir stellen Ihnen einen Musterbrief Flugverspätung als Word-Dokument zur Verfügung. Sie müssen lediglich die farbig markierten Stellen entsprechend ausfüllen und das Formular anschließend absenden. Auch der Schadensersatzanspruch aufgrund nicht erbrachter Betreuungsleistungen ist im Schreiben berücksichtigt.

PDF Musterbrief mit Betreuungsleistungen

Wir setzen eine Antwortfrist von 6 Wochen fest. Nach Ablauf der Frist empfehlen wir einen Rechtsanwalt für Flug- und Reiserecht einzuschalten. Oftmals reicht bereits ein Mahnschreiben des Rechtsanwalts aus, damit die Airline Ihre Forderungen erfüllt.

Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihre Ansprüche zuerst persönlich geltend machen. Da Sie sich nur in diesem Fall die Rechtsanwaltsgebühren von der Airline erstatten lassen können.

 

Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale stellt einen Flugverspätung Entschädigung Musterbrief zur Verfügung. Dieser berücksichtigt allerdings nur den Schadensersatzanspruch für nicht erbrachte Betreuungsleistungen.

Muster der Verbraucherzentrale

Die gesetzte Frist beträgt in diesem Schreiben lediglich zwei Wochen.

 

Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise

Auch für Pauschalreisende gilt die FluggastrechteVO, demnach steht auch Pauschalreisenden bei einer großen Verspätung eine Ausgleichsleistung zu. Jedoch entstehen häufig auch weitere Schadensersatzansprüche, da speziell durch eine Verspätung auf dem Hinflug Programmpunkte entfallen können. An diesen konnten Sie nicht teilnehmen, obwohl Sie sie bezahlt haben. Somit ist Ihnen dahingehend ein Schaden entstanden.

Diese Art von Schäden wird jedoch nicht gegen die Airline geltend gemacht, sondern gegen den Reiseveranstalter. Die Fluggesellschaft ist für diesen lediglich ein Erfüllungsgehilfe. Die Schadensanzeige erfolgt als Mängelanzeige und muss umgehend beim Reiseveranstalter erfolgen. Die Grundlage dafür ist im Reisevertragsrecht zu finden.

Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Reisepreisminderung müssen getrennt verfolgt werden. Dies kann gleichzeitig geschehen. Allerdings werden Sie beide Ansprüche meist an verschiedenen Gerichtsständen verfolgen müssen. Es ist jedoch hilfreich beiden nachzugehen. Zwar werden Schadensersatzansprüche auf die Ausgleichszahlung angerechnet, wodurch Sie lediglich den größeren der Ansprüche erhalten. Allerdings verfällt Ihr Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht durch eine Ablehnung der Reisepreisminderung oder eben umgekehrt.