Rechtsanwalt Fluggastrechte München

Inhalt

Rechtsanwalt Fluggastrechte München

Die Fluggastrechte sind für Flugreisende ein wichtiges Thema. Spricht man von ihnen, so betrachtet man das Montrealer Übereinkommen, sowie die FluggastrechteVO der Europäischen Union. Letztere sind sowohl in der gesamten Europäischen Union als auch in Island und der Schweiz gültig. Das Montrealer Übereinkommen ist weltweit gültig und wurde von 132 Staaten und der gesamten europäischen Union ratifiziert.

Als Reisender haben Sie jedoch weder Zeit noch Muße Gesetzestexte oder Richtlinien zu wälzen. Daher werden Sie in Rechtssachen einen fähigen Rechtsanwalt Fluggastrechte München benötigen, der Sie über die Fluggastrechte im Raum München aufklärt. Sie als Reisender wissen im Normalfall nicht, über welche Rechte Sie im Falle von Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung verfügen. Ihre Fluggastrechte in München sollten Sie daher von einem Rechtsanwalt Fluggastrechte München verteidigen lassen. Fluggastrechte haben sowohl einen internationalen als auch einen lokalen Bezug. International ist der Charakter der Flugreisen, häufig befindet sich das Ziel im Ausland. Als Flugreisender haben Sie jedoch die Möglichkeit, am Startflughafen, am Landeflughafen und am Sitz der Fluggesellschaft zu klagen.

Da es sich beim Flughafen München um den zweitgrößten Flughafen der Bundesrepublik handelt, werden hier entsprechend oft die Fluggastrechte eingefordert. Aus diesem Grund können Sie aus vielen Rechtsanwälte für Fluggastrechte in München auswählen. Aufgrund der vielen Klagen aus den Fluggastrechten, finden sich viele Klagen zum Thema Fluggastrechte vor dem AG Erding wieder. Natürlich gibt es deshalb ebenfalls viele Klagen zum Thema Fluggastrechte vor dem LG Landshut. Dadurch verfügen, sowohl das AG Erding als auch das LG Landshut über einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Bereich der Fluggastrechte.

Wir empfehlen Ihnen das Konsultieren eines Rechtsanwalts Fluggastrechte München sollten Sie einen Rechtsbeistand für die Thematik der Fluggastrechte benötigen.

Fluggastrechte

In der Regel spricht man bei Fluggastrechten von der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese wird umgangssprachlich FluggastrechteVO oder auch einfach nur FlugrechteVO genannt. Sie bietet Fluggästen umfangreiche Rechte, sollten sie von Gepäckschäden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung betroffen sein. Diese Fluggastrechte bieten den Fluggästen in europäischen Raum ein hohes Schutzniveau, indem die Airlines stärker in die Pflicht genommen werden. Ein weiteres Ziel der Fluggastrechte ist es, für den Fluggast einfach durchsetzbare Rechte zu schaffen. Diese sollten auch einfach außergerichtlich durchgesetzt werden können. Im Normalfall ist dies auch möglich, jedoch werden Gesetze immer wortgenau ausgelegt und nicht nach dem Sinn. Aus diesem Grund kommt es dennoch häufig zu Klagen.

Aufgrund des internationalen Charakters ist es für den Reisenden schwierig, Rechtsansprüche gegen Fluggesellschaften geltend zu machen. Diese befinden sich schließlich oftmals im Ausland. Durch die Einführung der Fluggastrechte wurde dieser Umstand jedoch behoben. Gültig sind die Fluggastrechte für alle Flüge, die innerhalb der EU durchgeführt werden, sowie für alle Flüge, die in der EU landen und von einem Flugunternehmen mit Sitz in der europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden. Auch Island, Norwegen und die Schweiz haben die Fluggastrechte ratifiziert und setzen sie um.

Urteile aus den Fluggastrechten werden auch unter allen Umständen vollstreckt. So werden Entschädigungszahlungen notfalls auch durch Pfändungen durchgesetzt. So ist es bereits passiert, dass die Bundespolizei anrückte und Beträge aus Bordkassen beschlagnahmte oder den Tank eines Flugzeugs anzapfte um Urteile durchzusetzen.

München

Die Stadt München ist die Hauptstadt des Landes Bayern. Die Stadt ist auch gleichzeitig, mit ungefähr 1,5 Millionen Einwohnern, die größte Stadt Bayerns und die drittgrößte Stadt Deutschlands. München ist kreisfrei und bildet das Zentrum der Metropolregion München mit ungefähr 6 Millionen Einwohnern. München ist Sitz zahlreicher Konzerne, wie zum Beispiel BMW, Allianz und Siemens.

Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“ ist mit über 46,3 Millionen Passagieren eines der verkehrsreichsten Luftfahrt-Drehkreuze in Europa. Gemessen an der Passagierzahl liegt der Flughafen München auf Platz 2 in Deutschland und belegt den achten Platz in Europa. Er wird durch ca. 100 Fluggesellschaften mit über 200 Flugzielen in ungefähr 70 Ländern auf der ganzen Welt verbunden. Der Flughafen befindet sich jedoch nicht auf dem dem Land der Gemeinde München, sondern über 28 km nordöstlich der Stadt in den Landkreisen Freising und Erding. Aus diesem Grund ist für Klagen die Fluggastrechte betreffend das AG Erding zuständig. Berufung für Urteile des AG Erding ist beim LG Landshut einzulegen.

Rechtsanwälte in München

Die Rechtsanwaltskammer München hat über 21000 eingetragene Mitglieder. Natürlich ist davon nicht jeder im gleichen Maße ausgebildet. Sollten Sie als Rechtssuchender jedoch einen der Rechtsanwälte in München aufsuchen, so müssen Sie sich darüber im Klaren sein, welchen Rechtsbereich Ihr Anliegen betrifft. Ein Rechtsanwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist, wird Ihnen im Flugrecht nicht mit der selben fachlichen Kompetenz weiterhelfen können, wie ein Rechtsanwalt in München mit der Spezialisierung in Richtung Flug- und Reiserecht.

Fluggastrechte in München

Sie sind einer der vielen Millionen Fluggäste, die den Flughafen München „Franz Josef Strauß“ als Passagier aufsuchen. Gerade am Check-In angekommen erfahren Sie, dass Ihr Flug eine Verspätung von einigen Stunden hat. Man bietet Ihnen für die Wartezeit kostenfrei Essen und Getränke an. Auch zwei Kommunikationsmöglichkeiten werden Ihnen kostenfrei angeboten. Dies macht die Fluggesellschaft jedoch nur, weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, bei längeren Wartezeiten Getränke, Essen und Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben werden, so zahlt Ihnen die Fluggesellschaft auch die Hotelunterkunft und den Transit zwischen Hotel und Flughafen. Doch das sind nicht alle Ansprüche über die Sie verfügen.

Der Anspruch der am häufigsten vor Gericht durchgesetzt werden muss, ist der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese entsteht bei einer Flugannullierung und einer sogenannten großen Verspätung. Als große Verspätung bezeichnet man eine Flugverspätung von über 3 Stunden. Je nach Länge der Flugstrecke steht Ihnen ein anderer Betrag zu. Dieser Anspruch entsteht auch jedem mit Ihnen fliegenden Fluggast (solange er nicht kostenlos mitfliegt). Für eine dreiköpfige Familie entsteht bei einer Flugannullierung/großen Verspätung somit, in Abhängigkeit von der Länge der Flugstrecke, ein Ausgleichsanspruch zwischen 750 € und 1800 €.

Die ursprüngliche Intention der Fluggastrechte ist es, diese auch außergerichtlich durchsetzen zu können. Jedoch gibt es eine Ausnahmeregelung, die Fluggesellschaften von der Ausgleichsleistung befreit. Folglich berufen sich die Fluggesellschaften sehr gerne auf diese Ausnahmeregelung und sagen, es lagen außergewöhnliche Umstände vor. Vor Gericht kommen die Fluggesellschaften damit jedoch nur durch, wenn es sich um wirklich außergewöhnliche Umstände handelte und die Airline nachweisen konnte, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen traf, damit der Flug hätte durchgeführt werden können. Dies ist sehr selten der Fall. Es handelt sich lediglich um eine Abschreckungstaktik, die den Fluggesellschaften jährlich Millionen an Ausgleichszahlungen erspart. Um Ihre Fluggastrechte in München durchzusetzen, konsultieren Sie einen der Rechtsanwälte für Fluggastrechte in München. Dieser hilft Ihnen bei der der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte in München.

Fluggastrechte vor dem AG Erding

Aufgrund Ihrer Zuständigkeit für den Flughafen München haben die 14 Richter des AG Erding oft mit Klagen zum Thema der Fluggastrechte zu tun. Über die Hälfte der 5000 Klagen zum Thema Fluggastrechte pro Jahr werden am AG Erding eingereicht. Diese werden nicht in langwierigen Verhandlungen abgearbeitet, sondern oftmals in 10 bis 15 Minuten pro Fall. Die Rechtsanwälte für Fluggastrechte in München sind im Normalfall bereits mit dem Gericht bekannt und können die Erfolgsaussichten Ihres Falls der Fluggastrechte vor dem AG Erding einschätzen.

So fand sich folgender Fall mit dem Aktenzeichen 3 C 719/12 der Fluggastrechte vor dem AG Erding. Ein Flugzeug wurde vom Blitz getroffen. Dieser Blitz traf das Flugzeug jedoch bereits auf einem vorhergehenden Flug. Die Fluggesellschaft führte diesen Blitz als außergewöhnlichen Umstand an, um die Verspätung des Fluges der Kläger zu rechtfertigen und sich von der Haftung zu befreien. Das Gericht akzeptierte den Blitz zwar als außergewöhnlichen Umstand, jedoch nur für den Flug während dem das Flugzeug getroffen wurde. Dass die Fluggesellschaft Folgeflüge mit dem selben Flugzeug geplant hatte, ist nach Ansicht des Gerichts als betriebliches Risiko zu werten und nicht als außergewöhnlicher Umstand im betreffenden Flug anzusehen.

Fluggastrechte vor dem LG Landshut

Auch das LG Landshut hat aufgrund seiner Zuständigkeit für den Flughafen München viel Praxiserfahrung mit den Fluggastrechten. Aus diesem Grund sind natürlich auch Rechtsanwälte für Fluggastrechte in München mit der Rechtssprechung zum Thema Fluggastrechte vor dem LG Landshut vertraut.

Das LG Landshut befasste sich beispielsweise mit dem Fall mit dem Aktenzeichen 13 S 1146/16. Der Kläger wurde 2 Wochen vor Abflug informiert, dass sein Flug annulliert wurde. Der Kläger musste daher einen Ersatzflug buchen und forderte von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung, sowie die Erstattung der Mehrkosten für den Ersatzflug. Das AG Erding wies die Klage ab, da aufgrund der rechtzeitigen Information kein Ausgleichsanspruch entsteht. Im Berufungsverfahren folgte das LG Landshut der Argumentation des AG Erding im Punkt der Ausgleichszahlung, jedoch sprach es dem Fluggast die Erstattung der Mehrkosten durch die Fluggesellschaft zu. Da die Annullierung des Fluges eine Pflichtverletzung darstellt.

Rechtsanwälte für Fluggastrechte in München

Aufgrund der vielfältigen Ansprüche aus den Fluggastrechten, ist es vorteilhaft einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte in München zu konsultieren, wenn Sie Beratung zu den Themen Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung oder einem anderen Sachverhalt die Fluggastrechte betreffend suchen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Urteile, speziell zu den außergewöhnlichen Umständen, ist es für einen allgemeinen Rechtsanwalt in München kaum möglich Sie angemessen zu vertreten.

Im Normalfall können Sie sich in so einem Fall auf die Fachanwaltsordnung verlassen. So finden Sie für viele Themengebiete Fachanwälte. Leider sind aber weder Flug- noch Reiserecht in der Fachanwaltsordnung enthalten. Es kann sich somit also jeder der Rechtsanwälte in München als Rechtsanwalt für Fluggastrechte in München bezeichnen. Bei der Auswahl des richtigen Rechtsanwalts für Fluggastrechte in München sollten Sie also andere Kriterien als nur die Bezeichnung ansetzen. So liefern beispielsweise Bewertungen im Internet einen guten Weg die Befähigung eines Anwalts einzuschätzen.

Achten Sie also bei der Auswahl eines Rechtsanwalts für Fluggastrechte in München auf Kundenrezensionen der Kanzleien auf verschiedenen Plattformen wie beispielsweise dem Verbraucherportal FluggastrechteEU, den Einträgen bei Google oder Seiten wie Anwalt.de. Auch Magazine wie der Spiegel oder Focus veröffentlichen häufig Listen mit Anwaltsrankings. So ist es Ihnen möglich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Fluggastrechte in München zu finden.