Rechtsanwalt Fluggastrechte Wien

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Rechtsanwalt Fluggastrechte Wien

Die Fluggastrechte sind für Flugreisende ein wichtiges Thema. Spricht man von Ihnen, so betrachtet man das Montrealer Übereinkommen, sowie die FluggastrechteVO der Europäischen Union. Letztere sind sowohl in der gesamten Europäischen Union als auch in Island und der Schweiz gültig. Das Montrealer Übereinkommen ist weltweit gültig und wurde von 132 Staaten und der gesamten europäischen Union ratifiziert.

Als Reisender haben Sie jedoch weder Zeit noch Muße Gesetzestexte oder Richtlinien zu wälzen. Daher werden Sie in Rechtssachen einen fähigen Rechtsanwalt Fluggastrechte Wien benötigen, der Sie über die Fluggastrechte im Raum Wien aufklärt. Sie als Reisender wissen im Normalfall nicht, über welche Rechte Sie im Falle von Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung verfügen. Ihre Fluggastrechte in Wien sollten Sie daher von einem Rechtsanwalt Fluggastrechte Wien verteidigen lassen. Fluggastrechte haben sowohl einen internationalen als auch einen lokalen Bezug. International ist der Charakter der Flugreisen, häufig befindet sich das Ziel im Ausland. Als Flugreisender haben Sie jedoch die Möglichkeit am Startflughafen, am Landeflughafen und am Sitz der Fluggesellschaft zu klagen.

Da es sich beim Flughafen Wien-Schwechat um den größten Flughafen Österreichs handelt, werden hier entsprechend oft die Fluggastrechte eingefordert. Aus diesem Grund können Sie aus vielen Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Wien auswählen. Aufgrund der vielen Klagen aus den Fluggastrechten, finden sich viele Klagen zum Thema Fluggastrechte vor dem Bezirksgericht Schwechat wieder. Aus diesem Grund verfügt das Bezirksgericht Schwechat über einen umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema Fluggastrechte.
Wir empfehlen Ihnen das Konsultieren eines Rechtsanwalts Fluggastrechte Wien sollten Sie einen Rechtsbeistand für die Thematik der Fluggastrechte benötigen.

Fluggastrechte

In Österreich gelten wie in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union die europäischen Fluggastrechte und das Montrealer Übereinkommen. Diese sollen Sie im Flugverkehr schützen und die Fluggesellschaften in die Pflicht nehmen zuverlässige Leistungen zu erbringen, sowie die Passagiere im Falle von Verspätungen und Annullierungen zu betreuen und zu versorgen. So steht einem Fluggast bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden nicht nur eine Ausgleichszahlung zu, sondern er erhält auch von der Fluggesellschaft Essen und Getränke. Außerdem muss die Fluggesellschaft ihm zwei Kommunikationsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung stellen. Wird durch eine Flugverspätung eine Übernachtung erforderlich, so bucht die Fluggesellschaft auf eigene Kosten ein Hotel und zahlt die Transitkosten für den Transport zwischen Flughafen und Hotel.

Für die meisten Fluggäste ist vor allem die Ausgleichszahlung relevant. Dabei handelt es sich um Entschädigungszahlung, die Fluggästen zusteht, wenn sich ihr Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet oder sogar annulliert wurde. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke, also ob es sich um Kurz-, Mittel- oder Langstrecke handelt.

Wien

Wien ist die Hauptstadt der Republik Österreich und gleichzeitig auch die größte Stadt des Landes. In Wien leben über 1,9 Millionen Menschen, somit ist Wien die zweitgrößte Stadt im deutschsprachigen Raum. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Mercer ist Wien die Stadt mit der höchsten Lebensqualität weltweit. Außerdem ist die Metropole eine der am meisten besuchten Städte Europas mit über 7 Millionen Touristen und über 15 Millionen Gastübernachtungen pro Jahr.

Der Flughafen Wien-Schwechat befindet sich im niederösterreichischen Schwechat. Es ist der größte und bekannteste Flughafen Österreichs und gleichzeitig einer der größten Arbeitgeber in der Ostregion Österreichs. Er befindet sich auf Platz 25 der Flughäfen mit dem größten Passagieraufkommen in Europa. Das zuständige Gericht ist das Bezirksgericht Schwechat. Bei Rechtsfragen, die die Fluggastrechte betreffen, konsultieren Sie am besten einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Wien oder Schwechat.

Rechtsanwälte in Wien

In Wien finden Sie eine Vielzahl an verschiedenen Anwälten. Ganz nach der Redewendung „Wer die Wahl hat, hat die Qual.“ kann es ein schwieriges Unterfangen sein, den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen zu finden. Bedenken Sie, dass Sie einen Anwalt für Ihr Themengebiet suchen. Es ist recht sinnlos einen Anwalt für Agrarrecht zu konsultieren, wenn Sie eine Ausgleichszahlung für eine Flugannullierung fordern. Die meisten Anwälte sind auf bestimmte Themengebiete spezialisiert. Demnach sollten Sie einen der Rechtsanwälte in Wien konsultieren, die sich auf das Flugrecht spezialisiert haben. Diese kennen sich in ihrem Themengebiet schließlich am besten aus. Sie bitten ja schließlich auch keinen Zahnarzt einen Beinbruch zu behandeln.

Die haben im Normalfall auch Erfahrungen mit den zuständigen Gerichten gemacht. Somit kennen sie bereits die Tendenzen, des Bezirksgerichts Schwechat und das Handelsgerichts Wien und können die Erfolgsaussichten, die Sie in einem Gerichtsprozess haben, einschätzen.

Fluggastrechte in Wien

Sie sind einer der vielen Millionen Fluggäste, die den Flughafen Wien-Schwechat als Passagier aufsuchen. Gerade am Check-In angekommen erfahren Sie, dass Ihr Flug eine Verspätung von einigen Stunden hat und erst am nächsten Tag starten kann. Man bietet Ihnen für die Wartezeit kostenfrei Essen und Getränke an. Auch zwei Kommunikationsmöglichkeiten werden Ihnen kostenfrei angeboten. Außerdem wird Ihnen eine Unterbringung in einem Hotel und der Transit vom Flughafen zum Hotel angeboten. Dies macht die Fluggesellschaft jedoch nur, weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet ist bei längeren Wartezeiten Getränke, Essen und Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Der Anspruch, der am häufigsten vor Gericht durchgesetzt werden muss, ist der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Diese entsteht bei einer Flugannullierung und einer sogenannten großen Verspätung. Als große Verspätung bezeichnet man eine Flugverspätung von über 3 Stunden. Je nach Länge der Flugstrecke steht Ihnen ein anderer Betrag zu. Dieser Anspruch entsteht auch jedem mit Ihnen fliegenden Fluggast (solange er nicht kostenlos mitfliegt). Für eine dreiköpfige Familie entsteht bei einer Flugannullierung/großen Verspätung somit, in Abhängigkeit von der Länge der Flugstrecke, ein Ausgleichsanspruch zwischen 750 € und 1800 €.

Die ursprüngliche Intention der Fluggastrechte ist es, diese auch außergerichtlich durchsetzen zu können. Jedoch gibt es eine Ausnahmeregelung, die Fluggesellschaften von der Ausgleichsleistung befreit. Folglich berufen sich die Fluggesellschaften sehr gerne auf diese Ausnahmeregelung und sagen es lagen außergewöhnliche Umstände vor. Vor Gericht kommen die Fluggesellschaften damit jedoch nur durch, wenn es sich um wirklich außergewöhnliche Umstände handelte und die Airline nachweisen konnte, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen traf, damit der Flug hätte durchgeführt werden können. Dies ist sehr selten der Fall. Es handelt sich lediglich um eine Abschreckungstaktik, die den Fluggesellschaften jährlich Millionen an Ausgleichszahlungen erspart. Um Ihre Fluggastrechte in Wien durchzusetzen, konsultieren Sie einen der Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Wien. Dieser hilft Ihnen bei der der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte in Wien.

Fluggastrechte vor dem Bezirksgericht Schwechat

Der Flughafen Wien-Schwechat befindet sich im Sprengel des Bezirksgerichts Schwechat. Somit landen Klagen zum Thema Fluggastrechte vor dem Bezirksgericht Schwechat und werden dort verhandelt.

So zum Beispiel im folgenden Fall die Fluggastrechte betreffend. Aufgrund eines technischen Defekts am Flughafen, war es den Klägern trotz pünktlichen Erscheinens zur Abfertigung nicht möglich, das Flugzeug zu besteigen, da die Warteschlange an den Check-In-Schaltern sehr lang war. Das Bezirksgericht Schwechat urteilte, dass die Fluggäste sich bereits mit dem Anstellen am Check-In-Schalter „zur Abfertigung eingefunden“ haben. Somit sind die Umstände für eine Nichtbeförderung gegeben. Auch der Einwand, dass es sich beim technischen Defekt der Computersysteme um einen außergewöhnlichen Umstand handeln soll, lehnte das Gericht ab. Somit wurde die Airline verpflichtet, die Ausgleichsleistung und die Kosten für Mehraufwendungen an den Passagier zu zahlen.

Fluggastrechte vor dem Handelsgericht Wien

Für Berufungsverfahren gegen Urteile des Bezirksgerichts Schwechat ist das Handelsgericht Wien zuständig. Daher finden auch Verfahren zum Thema der Fluggastrechte vor dem Handelsgericht Wien statt.

Der im Abschnitt Fluggastrechte vor dem Bezirksgericht Schwechat beschriebene Fall wurde von der Fluggesellschaft vor das Berufungsgericht getragen. Das HG Wien bestätigte die Auffassung des Bezirksgerichts Schwechat. Das HG Wien folgte der Argumentation der Airline nicht. Es war für das Gericht nicht erkennbar, wieso unter dem Begriff „zur Abfertigung einfinden“ ein rechtzeitig in der Warteschlange am Check-In erschienener Passagier nicht umfasst sein sollte. Die Argumentation, es handele sich um einen außergewöhnlichen Umstand, ist laut Ansicht des HG Wiens ebenfalls nicht gerechtfertigt. Die VO bietet den Haftungsausschluss durch außergewöhnliche Umstände lediglich bei Verspätungen und Annullierungen an. Nichtbeförderungen, wie im vorliegenden Fall, sind somit vom Haftungsausschluss durch außergewöhnliche Umstände nicht betroffen. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwechat wurde somit vom Handelsgericht Wien bestätigt und die Fluggesellschaft wurde zur Zahlung der Ausgleichsleistung verurteilt.

Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Wien

Aufgrund der vielfältigen Ansprüche aus den Fluggastrechten ist es vorteilhaft einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Wien zu konsultieren, wenn Sie Beratung zu den Themen Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung oder einem anderen Sachverhalt die Fluggastrechte betreffend suchen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Urteile, speziell zu den außergewöhnlichen Umständen, ist es für einen allgemeinen Rechtsanwalt in Wien kaum möglich Sie angemessen zu vertreten.

Im Normalfall können Sie sich in so einem Fall auf die Fachanwaltsordnung verlassen. So finden Sie für viele Themengebiete Fachanwälte. Leider sind aber weder Flug- noch Reiserecht in der Fachanwaltsordnung enthalten. Es kann sich somit also jeder der Rechtsanwälte in Wien als Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Wien bezeichnen. Bei der Auswahl des richtigen Rechtsanwalts für Fluggastrechte in Wien sollten Sie also andere Kriterien als nur die Bezeichnung ansetzen. So liefern beispielsweise Bewertungen im Internet einen guten Weg die Befähigung eines Anwalts einzuschätzen.

Achten Sie also bei der Auswahl eines Rechtsanwalts für Fluggastrechte in Wien auf Kundenrezensionen der Kanzleien auf verschiedenen Plattformen wie beispielsweise dem Verbraucherportal FluggastrechteEU, den Einträgen bei Google oder Seiten wie Anwalt.de. Auch Magazine wie der Spiegel oder Focus veröffentlichen häufig Listen mit Anwaltsrankings. So ist es Ihnen möglich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Wien zu finden.