Rechtsanwalt Fluggastrechte Berlin
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Rechtsanwalt Fluggastrechte Berlin
Ein fähiger Rechtsanwalt Fluggastrechte Berlin berät Sie umfassend über Rechtssachen im Bereich der Fluggastrechte im Bereich Berlin und Umgebung. Die Fluggastrechte sind international hauptsächlich in zwei großen internationalen Verträgen festgehalten. Ein Großteil der Staaten weltweit hat das Montrealer Übereinkommen ratifiziert, welches Ihnen Schadensersatzansprüche einräumt, sollte Ihnen in irgendeiner Weise ein Schaden durch einen Flug entstanden sein. Den Staaten der Europäischen Union geht das Montrealer Übereinkommen jedoch nicht weit genug. Daher beschloss das EU-Parlament die Fluggastrechte, welche Ihnen im Falle von Flugverspätungen, Flugumbuchung oder Flugausfall umfassende Ansprüche gewährt und die Fluggesellschaften in die Plicht nimmt, Sie umfassend zu betreuen. Auch die Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Union bietet möglicherweise rechtliche Ansprüche im Falle von Verspätungen, Flugumbuchung oder Flugausfall.
Es kann jedoch nicht von Ihnen erwartet werden, alle Ihre Ansprüche auswendig zu kennen oder lange Gesetzestexte zu studieren, nur damit Sie Ihr Recht einfordern können. Überlassen Sie dies lieber jemandem, der auf diesen Bereich spezialisiert ist. Ob nun Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung, ein Rechtsanwalt Fluggastrechte Berlin ist der richtige Ansprechpartner für Sie. Scheuen Sie auf keinem Fall davor zurück, sich beraten zu lassen. Für Sie geht um es oftmals um mehr Geld als Sie erwarten.
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden können Ihnen bereits zwischen 250 und 600 € pro Person zustehen. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist zwar nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt notwendig, jedoch versuchen sich Airlines oftmals herauszureden und verweigern die Zahlung der Ausgleichsleistung mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände. In diesem Falle ist es unumgänglich, einen Rechtsanwalt Fluggastrechte Berlin zu konsultieren, wenn Ihr Fall in die gerichtliche Zuständigkeit eines Berliner Amtsgerichts fällt. Tun Sie dies nicht, wird die Fluggesellschaft möglicherweise versuchen Sie hinzuhalten, bis die Fristen für Ihre Ansprüche abgelaufen sind und eine erfolgreiche Klage nicht mehr möglich ist. Sollte Ihre Klage vor dem zuständigen Berliner Amtsgericht nicht erfolgreich sein, so können Sie, falls zulässig, vor dem LG Berlin Berufung gegen das Urteil einlegen.
Fluggastrechte
Spricht man von Fluggastrechten, so meint man meist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Diese legt eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützngsleistungen für Fluggäste fest, die im Falle von Flugverspätungen, Flugausfällen und Flugänderungen in Kraft treten. Die Verordnung ist in der gesamten Europäischen Union gültig. Zusätzlich gilt die Verordnung auch in der Schweiz und Island. Aufgrund des internationalen Charakters von Flügen gilt die Fluggastrechte für alle Flüge, die in einem EU-Land, der Schweiz oder Island starten. Auch alle Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden, sind von der Fluggastrechte betroffen.
Diese Ansprüche können Sie im Idealfall auch ohne die Dienste eines Rechtsanwalts durchsetzen. Jedoch suchen Fluggesellschaften jede Lücke in Gesetzestexten und verweigern oftmals das Zahlen von Ausgleichsleistungen, indem sie auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Geschieht dies ist die Konsultation eines Rechtsanwalts für Fluggastrechte in Berlin erforderlich, da die Fluggesellschaften es häufig auf eine Klage ankommen lassen. In den meisten Fällen unterliegen die Fluggesellschaften zwar vor Gericht, jedoch schrecken viele der betroffenen Fluggäste vor einer Klage zurück aus Furcht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sodass sich dieses Vorgehen für die Fluggesellschaften auszahlt.
Berlin
Berlin ist die Hauptstadt des gleichnamigen Bundeslandes und gleichzeitig auch die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt ist mit über 3,5 Millionen Einwohner die bevölkerungsreichste Stadt der Bundesrepublik Deutschland. In Berlin befindet sich der Sitz der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundespräsidenten, des Bundesrates und vieler Ministerien. Eine große Anzahl an ausländischen Botschaften befindet sich ebenfalls in Berlin.
Berlin verfügt mit dem Flughafen Berlin-Tegel (IATA-Flughafencode: TXL) und dem Flughafen Berlin-Schönefeld (IATA-Flughafencode: SXF) über zwei der größten Flughäfen Deutschlands.
Der Flughafen Berlin-Tegel (IATA-Flughafencode: TXL) ist der viertgrößte Flughafen Deutschlands und trägt außerdem den Beinamen „Otto-Lilienthal“. Im Jahr 2018 wurden hier über 22 Millionen Fluggäste in über 177.000 Flügen abgefertigt. Natürlich kam es dabei auch zu Flugverspätungen, Flugausfällen und Umbuchungen. Das dafür zuständige Gericht befindet sich dann entweder beim Sitz der Airline oder es ist das Amtsgericht Wedding, welches aufgrund der hohen Passagierzahlen und der daraus resultierenden Klagen eine gewisse Expertise im Bereich des Flugrechts besitzt.
Der Flughafen Berlin-Tegel soll mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg (IATA-Flughafencode: BER) geschlossen werden. Ein Volksentscheid gegen die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel zeigte, dass 56,1% der Wählenden den Betrieb am Flughafen Berlin-Tegel fortgesetzt sehen wollen.
Der Flughafen Berlin-Schönefeld (IATA-Flughafencode: SXF) ist, gemessen an den Passagierzahlen, der siebtgrößte Flughafen der Bundesrepublik. Im Jahr 2018 wurden über 12,7 Millionen Fluggäste in über 81.000 Flügen abgefertigt. Für Flugverspätungen, Flugausfällen und Umbuchungen sind entweder das AG Königs-Wusterhausen oder das für die Airline zuständige Gericht zuständig.
Zurzeit befindet sich der Flughafen Berlin Brandenburg (IATA-Flughafencode: BER) auf dem nach Süden erweiterten Gebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld in Bau. Bei Fertigstellung soll der Flughafen Berlin-Brandenburg mit dem Flughafen Berlin-Schönefeld eine Jahreskapazität von 35 Millionen Fluggästen aufweisen können.
In Berlin hatten außerdem die mittlerweile insolventen Fluggesellschaften Germania und Air Berlin ihren Sitz. Klagen gegen diese konnten am AG Charlottenburg eingereicht werden.
Rechtsanwälte in Berlin
Die Anzahl der Rechtsanwälte in Berlin hat bereits im Jahr 2015 die 14000 überschritten. Dem Rechtssuchenden in Berlin bietet sich somit eine breite Auswahl an Rechtsanwälten in Berlin, jedoch ist nicht jeder Anwalt für jedes Rechtsgebiet spezialisiert. Grundsätzlich sollten Sie in Rechtsfragen zu einem bestimmten Themengebiet auch einen Spezialisten auf eben diesem Themengebiet befragen.
Beispielsweise regelte ein Anwalt, der nicht auf Scheidungsrecht spezialisiert war, eine Scheidung. Die Klientin ging später in andere Sache zu einem Spezialisten für Scheidungsrecht. Dieser ging ihre Unterlagen durch und stellte fest, dass ihr noch 250000 Mark aus der Scheidung zustanden. An diesem Beispiel ist erkennbar, dass es vorteilhaft ist, mit seinen Belangen direkt zu einem Spezialisten zu gehen. Dieser kennt sich meist besser aus und erkennt kleinere Details in Ihrem Fall heraus. Machen Sie sich deshalb die Mühe und suchen Sie aus den über 14000 Rechtsanwälten in Berlin einen Anwalt heraus, der Sie in Ihrem Fall kompetent beraten und vertreten kann.
Fluggastrechte in Berlin
Sie stehen in Berlin am Flughafen Tegel und schauen auf die Anzeigetafel. Ihr Flug hat eine Verspätung und geht voraussichtlich erst in 4 Stunden. Für Sie als Fluggast ist das in erster Linie ärgerlich, doch kennen viele Fluggäste Ihre Rechte nicht in vollem Umfang. So steht Ihnen beispielsweise Verpflegung zu. Der Zeitpunkt ab dem Ihre Ansprüche entstehen, ist jedoch von der Fluglänge abhängig. Gemeinsam ist jedoch für alle Verspätungen, dass ab 3 Stunden eine sogenannte große Verspätung vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt wird ein verspäteter Flug ähnlich behandelt wie ein annullierter Flug. Somit entsteht für große Verspätungen ein Ausgleichsanspruch, den Sie selbst von der Fluggesellschaft einfordern müssen.
Oftmals werden Sie dabei jedoch abgewiesen und es wird auf außergewöhnliche Umstände verwiesen. Grundsätzlich ist es ratsam bei negativen Antworten von Fluggesellschaften Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Berlin zu konsultieren. Dieser beantworten für Sie Rechtsfragen die Fluggastrechte in Berlin betreffend und vertreten Sie, falls notwendig auch vor den zuständigen Amtsgerichten in Berlin, beziehungsweise auch vor dem LG Berlin. Suchen Sie also Rat zu den Themen Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung oder einem anderen Sachverhalt Ihre Fluggastrechte in Berlin betreffend, konsultieren Sie einen der Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Berlin.
Fluggastrechte vor Amtsgerichten in Berlin
Es gibt 3 für Fluggastrechte in Berlin zuständige Amtsgerichte, diese sind das AG Königs Wusterhausen, das AG Charlottenburg und das AG Wedding. Es ist somit auch wichtig zu wissen, welches der 3 Amtsgerichte für Ihre Klage zuständig ist. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Flughafen an dem Ihr Flug startete, beziehungsweise landete, oder aus dem Sitz Standort des Sitzes der durchführenden Airline.
Das AG Königs Wusterhausen befasste sich allein im Jahr 2016 mit über 1700 Klagen zum Thema Fluggastrechte und gab in den meisten Fällen den Klägern recht. Auch die Richter des AG Wedding sind durch die vielen Klagen zum Thema Fluggastrechte als besonders geschult in diesem Themengebiet anzusehen und legen die Fluggastrechte so aus, dass sie den Verbraucher schützen. Auch das AG Charlottenburg ist als verbraucherfreundlich anzusehen, was diese Thematik angeht und gibt den Klagen der Fluggäste in vielen Fällen statt.
Fluggastrechte vor dem LG Berlin
Wenn das Amtsgericht einer Partei nicht recht gibt und ein Berufungsverfahren zulässig ist, so finden sich Rechtssuchende zum Thema Fluggasterechte vor dem LG Berlin wieder. Die Richter des LG Berlin legen die Fluggastrechte, wie von der EU vorgesehen, so aus, dass die Flugreisenden bestmöglich geschützt sind. Außergewöhnliche Umstände müssen umfassend nachgewiesen werden. Außerdem muss die beklagte Airline auch nachweisen, alle zumutbaren Maßnahmen getroffen zu haben. Erst dann wird Sie von Ausgleichsleistungen befreit.
Das LG Berlin ist allerdings auch bei den Informationspflichten streng mit den Airlines, so klagte ein Verbraucherschutzverein gegen die Airline Germania. Diese stellte in einem Infoblatt die Rechte der Flugreisenden nicht vollumfänglich und korrekt dar. Das LG Berlin verurteilte die Airline, die Darstellung der Flugrecht auf diese Art zu unterlassen.
Rechtsanwälte für Fluggastrechte in Berlin
Aufgrund der vielfältigen Ansprüche aus den Fluggastrechten ist es vorteilhaft einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Berlin zu konsultieren, wenn Sie Beratung zu den Themen Gepäckschaden, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugumbuchung oder Flugannullierung oder einem anderen Sachverhalt die Fluggastrechte betreffend suchen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Urteile, speziell zu den außergewöhnlichen Umständen, ist es für einen allgemeinen Rechtsanwalt in Berlin kaum möglich Sie angemessen zu vertreten.
Sie sollten jedoch darauf achten, dass es keinen Fachanwalt für Fluggastrechte gibt. Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und wird durch die Fachanwaltsordnung festgelegt. Jedoch wird die Bezeichnung Fachanwalt nicht für eine Spezialisierung im Luftverkehrsrecht vergeben. Somit kann sich natürlich jeder Rechtsanwalt auch als Anwalt für Flugrechte ausgeben.
Achten Sie also bei der Auswahl eines Rechtsanwalts für Fluggastrechte in Berlin auf Kundenrezensionen der Kanzleien auf verschiedenen Plattformen wie beispielsweise FluggastrechteEU, den Einträgen bei Google oder Seiten wie Anwalt.de. So ist es Ihnen möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt für Fluggastrechte in Berlin zu finden.