Flugverspätung Pauschalreise

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Flugverspätung Pauschalreise

Laut einer für RP-Online erstellten Studie des Flugrechte-Portals EUclaim hatten in der ersten Hälfte des Jahres 2018 ungefähr 1500 Flüge eine große Verspätung. Darunter versteht man eine Verspätung, die länger als 3 Stunden ist. Im Durchschnitt befinden sich beim Start eines Flugzeugs von einem deutschen Flughafen ein wenig mehr als 100 Passagiere an Bord. Demnach waren ca. 150000 Menschen in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2018 von Flugverspätungen betroffen.

Damit Fluggäste, in so einem Fall, nicht auf sich allein gestellt sind und für ihre verschwendete Zeit entschädigt werden, wurde bereits 2004 die EG-Verordnung 261/2004 beschlossen. Diese regelt die Rechte des Fluggast und die Pflichten der Airlines im Falle von Flugannullierungen, Flugänderungen oder Flugverspätungen.

Für den Pauschalreisenden stellt sich jedoch die Frage: „Gelten diese Rechte auch für mich oder bin ich lediglich durch die Pauschalreiserichtlinie geschützt?“ Grundsätzlich gelten die Fluggastrechte fast vollumfänglich für Pauschalreisende. Lediglich das Rücktrittsrecht ist für Pauschalreisende abgeändert, damit der Reisende seinen Urlaub nicht aufgrund einer Flugverspätung abbricht. Somit ist man bei einer Flugverspätung während einer Pauschalreise sowohl von der EG-Verordnung 261/2004 als auch dem Reiserecht betroffen.

Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen. Das wären die Frage nach dem Flugverspätung Pauschalreise Anspruchsgegner, nach der Anwendung der Flugverspätung Pauschalreise Frankfurter Tabelle, die Frage nach einer Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise Reiseveranstalter auch als Schadensersatz Pauschalreise bekannt. Auch das Vorgehen beim Thema Pauschalreise Flug gestrichen erklären wir Ihnen.

 

Flugverspätung Pauschalreise Anspruchsgegner

Pauschalreisende sind sowohl vom Reiserecht als auch den Fluggastrechten betroffen. Somit sind die Anspruchsgegner bei einer Flugverspätung während einer Pauschalreise sowohl die Airline als auch der Reiseveranstalter. Die Ansprüche müssen jedoch klar getrennt bei beiden Anspruchsgegner geltend gemacht werden. Wichtig ist die Verspätung umgehend beim Reiseveranstalter anzuzeigen, damit dieser gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann und eine Umbuchung auf einen anderen Flug vornehmen kann.

 

Flugverspätung Pauschalreise Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer das Landgerichts Frankfurt erstellte Tabelle. Sie dient zum Abschätzen von Reisepreisminderungen aufgrund von Reisemängeln. es ist jedoch zu beachten, dass die Tabelle weder für Reiseveranstalter noch für Gerichte verbindlich ist und lediglich eine Orientierung bietet. Durch die Ortsansässigkeit vieler großer und mittelgroßer Reiseveranstalter, sowie dem Status als Berufungsgericht für Verfahren des Amtsgerichts Bad Homburg (wegen Neckermann Reisen und Thomas Cook Reisen) verhandelt die Kammer häufig Verfahren zur Thematik des Reiserechts.

Nach der Frankfurter Tabelle erhält der Reisende bei einer Flugverspätung während einer Pauschalreise eine Tagesreisepreisminderung um 5%, wenn sich der Flug um mindestens 4 Stunden verzögert. Für jede weitere Stunde erhöht sich der Prozentsatz um weitere 5%.

 

Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise Reiseveranstalter

Der Reisende kann vom Reiseveranstalter Entschädigungen für die Flugverspätung fordern. Diese werden in der Form von Reisepreisminderungen gewährt. Für eine Flugverspätung von 4 Stunden bei einer Pauschalreise erhält der Reisende 5% des Tagesreisepreises als Entschädigung vom Reiseveranstalter, für jede weitere Stunde Verspätung erhält der Reisende weitere 5% zurück. Gerichte tendieren jedoch dazu höhere Preisminderungen anzusetzen, wenn die Nachtruhe beeinträchtigt wird, Programmpunkte dadurch entfallen oder die Reise kurz ist. Wichtig ist jedoch, dass die Verspätung mindestens 4 Stunden betragen muss, geringere Verspätungen sind als Unannehmlichkeit hinzunehmen.

Der Reisende erhält außerdem das Geld für durch die Verspätung nicht in Anspruch genommene Leistungen zurück. Beispielsweise werden die Kosten für eine Übernachtung im Hotel zurückerstattet, wenn diese Aufgrund der Verspätung nicht in Anspruch genommen wird. Dies muss der Reisende dem Reiseveranstalter allerdings unverzüglich anzeigen, da es sich dabei um Reisemängel handelt.

 

Schadensersatz Pauschalreise

Der Reisende kann auch Schadenersatz für andere durch die Verspätung entstandene Schäden vom Reiseveranstalter verlangen. Dabei kann es sich um Transportkosten vom Flughafen handeln, weil der ursprünglich gebuchte Zug durch die Verspätung verpasst wurde. Auch verlorene Arbeitszeit kann als Schaden gelten.

Wird der Zweck der Reise durch die Verspätung des Fluges überfällig, so steht dem Reisende auch eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu und er kann die Reise stornieren. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Verspätung wichtige Programmpunkte der Pauschalreise entfallen und die Reise somit erheblich beeinträchtigt wurde.

Der Reisende hat außerdem einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung durch das Flugunternehmen. Diese berechnet sich wie folgt:

Höhe der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO

  • 250 € bei einer Flugstrecke von weniger als 1500 km
  • 400 € bei einer Flugstrecke zwischen 1500 km und 3500 km
  • 600 € bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km

Die Ausgleichsleistung steht dem Reisenden zu, wenn sich die Airline nicht erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Sobald sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände beruft, sollten Sie die Beratung durch einen Anwalt für Reiserecht suchen. Airlines berufen sich gerne auf außergewöhnliche Umstände, damit die Leute vor einer Klage zurückschrecken. Damit sind die Fluggesellschaften auch leider sehr erfolgreich und vermeiden jährlich mehrere Millionen Euro an eigentlich zu zahlenden Ausgleichsleistungen.

Zu beachten ist, dass dem Reisenden nicht Ausgleichsleistung UND Schadensersatz zustehen. Beide Ansprüche werden gegeneinander aufgerechnet. Somit erhält der Reisende nur den höheren der Beträge. Das Verfolgen beider Ansprüche ist jedoch ratsam, für den Fall dass einer der Ansprüche abgelehnt wird besteht der andere dennoch vollumfänglich weiter.

 

Pauschalreise Flug gestrichen

Auch Teilnehmer einer Pauschalreise sind nicht davor geschützt, dass ihr Flug gestrichen werden kann. Doch wie genau geht es weiter nachdem man davon erfährt?

Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter. Dieser ist dafür zuständig, dass Sie am Reiseziel oder auch Zuhause ankommen. Der Reiseveranstalter hat also für Sie einen Ersatzflug zu buchen und das zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Machen Sie ihre Ansprüche geltend. Aus einer Annullierung wird für Sie eine Verspätung und es entstehen Ihnen Schäden, ob verpasste Programmaktivitäten, entgangene Arbeitszeit oder ähnliches. Sie können für eine Verspätung ab 4 Stunden eine Reisepreisminderung von 5% für den Tag der Verspätung verlangen. Diese Preisminderung wird stündlich um weitere 5% erhöht. Auch verpasste Aktivitäten sind ein Reisemangel und rechtfertigen eine weitere Reisepreisminderung. Für die Annullierung steht Ihnen außerdem eine Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft zu.

Die Ansprüche werden gegeneinander aufgerechnet. Sie erhalten lediglich den höheren der Beträge. Es ist allerdings von Vorteil beide Ansprüche einzufordern. Sollte einer der beiden Ansprüche abgelehnt werden und der andere nicht, so erhalten Sie den vollen zugesprochenen Betrag ohne Aufrechnung.